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Die neue Pflegeausbildung im Überblick

 

Mit dem neuen Pflegeberufegesetz 2020 werden die bisher bekannten Pflegefachberufe "Gesundheits- und Kinderkrankenpflege", "Gesundheits- und Krankenpflege" sowie die "Altenpflege" zusammengeführt. Die neue Ausbildung ermöglicht es Ihnen somit, in einem deutlich breiteren Arbeitsspektrum tätig zu werden und nicht mehr auf die jeweilige "Spezialisierung" festgelegt zu sein. Egal ob eine Tätigkeit in der ambulanten Langzeitpflege, in einer Seniorenresidenz, einer Kinderkrankenstation oder der Akutpflege - mit der neuen Ausbildung stehen Ihnen alle Wege offen.

 

Ausbildung zur/ zum Pflegefachfrau/-mann

  • Die Ausbildung dauert 3 Jahre in Vollzeit.
  • Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen.
  • Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.
  • Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen.
  • Den praktischen Teil Ihrer Ausbildung absolvieren Sie in Krankenhäuser (beispielsweise bei unserem Kooperationspartner, der Universitätsklinik in Homburg) sowie ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Mit den praktischen Ausbildungseinrichtungen werden die jeweiligen Ausbildungsverträge geschlossen. Von diesen Einrichtungen erhalten Sie auch Ihre Ausbildungsvergütung von in der Regel über 1000€ pro Monat.

Ausbildung zum Pflegeassistent/in (früher "Pflegehelfer/in")

  • Seit 01.10.2020 gibt es die 23-monatige Ausbildung zum/ zur Pflegeassistenten/-assistentin
  • Danach kann man in das 2. Lehrjahr der generalistischen Pflegeausbildung einsteigen und die Ausbildung fortsetzen.
  • Als schulische Voraussetzung wird ein Hauptschulabschluss gefordert.

Abschluss

  • Die neue generalistische Pflegeausbildung wird über die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in anderen EU-Mitgliedstaaten automatisch anerkannt werden. Die gesonderten Abschlüsse in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege können weiterhin im Rahmen einer Einzelfallprüfung in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie finden Sie weitergehende Informationen. Dazu einfach den Link unten klicken.

Weiterführende Informationen